Bei Wunsch nach einer außerklinischen Geburt (Geburtshaus, Hausgeburt) müssen Sie frühzeitig Kontakt zu den entsprechenden Hebammen aufnehmen. Unsere Praxis teilt sich in diesen Fällen die Vorsorgeuntersuchungen mit den Hebammen und steht bei medizinischen Problemen mit Rat und Tat zur Seite.
Auch bei einer geplanten Klinikgeburt ist es sinnvoll, rechtzeitig eine Hebamme für die Wochenbettbetreuung zu kontaktieren. Diese wird ggf. schon während der Schwangerschaft eine Bindung zu Ihnen aufbauen, kann Vorsorgen wahrnehmen und bei Schwangerschaftsbeschwerden helfen. Jeder Frau steht im Wochenbett (Zeit nach der Entbindung) eine von der Krankenkasse getragene Betreuung durch eine Hebamme zu. Diese umfasst die ersten 12 Wochen nach der Geburt, kann bei Bedarf aber auch verlängert werden. In den ersten Tagen finden die Hausbesuche in Abständen von 2-3 Tagen statt, später in größeren Abständen. Hierbei werden sowohl die Rückbildung bei der Mutti als auch Entwicklung und Gewichtszunahme des Kindes regelmäßig kontrolliert und natürlich Hilfestellung beim Stillen gegeben. Bei größeren Stillproblemen kann außerdem eine Stillberaterin hinzugezogen werden.
Einige Wochenbetthebammen bieten auch Rückbildungskurse an, welche sechs bist acht Wochen nach vaginaler Geburt beziehungsweise zwölf Wochen nach operativer Entbindung beginnen können. Sollte Ihre Hebamme diese Kurse nicht anbieten, können Sie den Kurs selbstverständlich auch separat bei einer anderen Hebamme/Hebammenpraxis belegen. Die Kosten des Kurses werden ebenfalls von der Krankenkasse übernommen.