Der ambulante Pflegedienst der Lungenklinik Neustadt im Harz bietet den Menschen in der Südharz-Region, die pflegerische und medizinische Hilfe und Beratung benötigen, eine umfassende Unterstützung und Betreuung in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung an.
Wir kommen zu Ihnen
Ein erfahrenes und professionelles Team setzt sich aus pflegerischem Fachpersonal zusammen. Professionelle Pflege und menschliche Zuwendung sind uns ein besonderes Anliegen.
Wir geben Ihnen Unterstützung und Beratung bei Fragen zur Beantragung von Pflegeleistungen nach dem SGB V und XI.
Für ein unverbindliches Beratungsgespräch stehen wir Ihnen natürlich gern zur Verfügung.
Medizinische Behandlungspflege
Von der Krankenkasse werden die medizinischen Leistungen des Pflegedienstes bezahlt, die zuvor von einem Arzt verordnet wurden. Hierunter fallen:
- Mobilisation
- Prophylaxen, präventive Maßnahmen
- Blutdruck- / Blutzuckermessung
- Medikamente vorbereiten oder Einnahmehilfe
- An-/ Ablegen von Stützverbänden- / Strümpfen (Kompressionsverband-/ strümpfe)
- Richten und Verabreichung von Injektionen (Spritzen)
- Anhängen von ärztl. verordneten subkutanen Infusionen
- Anlegen und Wechseln eines Wundverbandes
- Behandlung eines bestehenden Druckgeschwüres
- Durchführung einer Sanierung bei MRE-Besiedlung
- Verabreichung von Medikamenten zur Darmentleerung
- Hilfen bei der Katheterisierung der Harnblase
- Pflege von Palliativ- und Beatmungspatienten
Grundpflege
Zur Grundpflege zählen regelmäßig wiederkehrende Pflegeleistungen, die die Bereiche Körperpflege, Ernährung, Mobilität und hauswirtschaftliche Versorgung betreffen. Sie werden von der Pflegekasse bis zu einem gesetzlich festgelegten Höchstbetrag übernommen, sobald ein Pflegegrad festgestellt wurde. Hierzu zählen:
- Körperpflege, Baden und Duschen, Fußbad
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Hilfe bei Ausscheidungen
- Betten und Lagern
- Hilfe beim An- und Auskleiden
Hauswirtschaftliche Versorgung / Betreuung
- Organisation des Alltags
- Einkäufe oder Hilfestellung beim Einkaufen
- Wechseln und Waschen der Wäsche bzw. Kleidung
- Reinigung der Häuslichkeit
- Behördengänge, Begleitung bei Arztbesuchen
- Spaziergänge und Besuchsdienste
- Fahrten zu Dienstleistern (z. B. Friseur)
- Rezept- und Medikamentenabholung
Wann erfolgt eine Häusliche Krankenpflege?
Sie ist angezeigt, wenn sich eine stationäre Krankenhausbehandlung vermeiden oder verkürzen lässt. Weiterhin dient sie zur Sicherung der ambulanten ärztlichen Behandlung.
Informationen zum Nachlesen
Ambulanter Pflegedienst
für Klienten und Angehörige
Beratung / Weitere Leistungen
- Unterstützung bei der Beratung und Bereitstellung von Hilfsmitteln
- Pflegeberatung und Unterstützung beim Pflegegeldantrag
- Hilfe bei MDK-Begutachtung
- Vertretung von Pflegepersonen (Verhinderungspflege)
- Vermittlung von Serviceleistungen (Ergo-/ Physiotherapie, Fußpflege, Logopädie, Essen auf Rädern, Friseurbesuche etc.)
- Unterstützung nach Krankenhausbehandlung durch Verordnung häuslicher Krankenpflege
- Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3, SGB XI:
Wir führen für Sie Beratungsbesuche bei Geldleistungen der Pflegeversicherungen viertel- und halbjährlich durch.
Unterstützung nach der Krankenhausbehandlung
Die Verordnung häuslicher Krankenpflege darf von Seiten der Krankenhausärzte für 5 Werktage im Anschluss an Ihren stationären Krankenhausaufenthalt erfolgen. Eine Folgeverordnung kann dann bei Bedarf vom Hausarzt ausgestellt werden.
Die häusliche Krankenpflege (HKP) ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Die häusliche Krankenpflege umfasst:
1. Behandlungspflege
- Portversorgung
- Blutzuckermessung bei Diabetes mit intensivierter Insulintherapie
- Dekubitusbehandlung
- Injektionen
- Herrichten und Verabreichen der Medikamente
- Anlegen von stützenden und stabilisierenden Verbänden
- An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
- Wundverbände
- Tracheostomaversorgung
2. Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung
- nur bei Anspruch auf Krankenhausvermeidungs- oder -verkürzungspflege
- nur bei Anspruch auf Krankenhausvermeidungs- oder -verkürzungspflege
Sollten Sie nach dem stationären Aufenthalt in einer Klinik Unterstützung benötigen, sprechen Sie uns bitte an.
Tel 036331 36166
Weitere Informationen erhalten Sie beim Sozialdienst.
Tel 036331 361934
Ihr Weg zu uns
Mit dem Auto
Vom Westen kommen Sie über die A38 und nehmen die Ausfahrt Nordhausen. Folgen Sie der B4 nach Nordhausen und weiter bis Buchholz. Dort biegen Sie links nach Neustadt ab. Vom Osten nehmen Sie die Abfahrt Berga und fahren Richtung Stolberg und biegen in Rottleberode links nach Neustadt ab.
Parkplätze sind ausreichend vorhanden
Mit öffentlichen Verkehrsmitteln
Mit dem Zug nach Nordhausen, dort weiter mit dem Harzbus Linie 23 Richtung Hohegeiß. Ausstieg Haltestelle: Lungenklinik Neustadt.