Je früher Krebs erkannt wird, desto besser lässt er sich heilen. Daher empfehlen wir Ihnen, die von der gesetzlichen Krankenversicherungen bezahlten und empfohlenen Krebsfrüherkennungsuntersuchungen durchzuführen:

Hautkrebs

  • Frauen und Männer haben ab dem 35. Lebensjahr Anspruch auf einen alle zwei Jahre stattfindenden Hautcheck beim Hautarzt oder anderen dafür qualifizierten Facharzt.

Darmkrebs

  • Zwischen 50 und 54 Jahren haben Frauen und Männer einen jährlichen Anspruch auf einen immunologischer Test (iFOBT) auf nichtsichtbares Blut (Haemoccult-Test).
  • Ab dem 55. Lebensjahr haben Frauen und Männer alle zwei Jahre Anspruch auf einen immunologischer Test (iFOBT) bei Nichtinanspruchnahme der Darmspiegelung.
  • Männer ab dem 50. Lebensjahr haben Anspruch auf zwei Vorsorge-Darmspiegelungen (Koloskopien) mit einem Abstand von mindestens zehn Jahren.
  • Frauen ab dem 55. Lebensjahr haben Anspruch auf zwei Darmspiegelungen (Koloskopien) mit einem Abstand von mindestens zehn Jahren.
  • Nach dem 65. Lebensjahr haben Frauen und Männer nur noch Anspruch auf eine Darmspiegelung, wenn vorher keine erfolgte

Brustkrebs

  • Frauen haben ab dem 30. Lebensjahr Anspruch auf eine jährliche Brustkrebsvorsorgeuntersuchung (Anamnese, Tastuntersuchung, Anleitung zur Selbstuntersuchung).
  • Frauen haben zwischen 50 und 69 Jahren Anspruch auf ein alle zwei Jahre durchgeführtes Mammographie-Screening.

Gebärmutterhalskrebs

  • Frauen haben ab dem 20. Lebensjahr Anspruch auf eine jährliche genitale Untersuchung inkl. Krebsabstrich und zytologischer Untersuchung (Pap-Abstrich).
  • Zusätzlich haben sie aller drei Jahre Anspruch auf ein Test auf humane Papillomaviren (HPV).

Prostatakrebs

  • Männer haben ab dem 45. Lebensjahr Anspruch auf eine jährliche genitale und rektale Tastuntersuchung.
  • Männer mit familiärer Vorbelastung haben schon ab dem 40. Lebensjahr Anspruch auf eine jährliche genitale und rektale Tastuntersuchung.